Für den geschäftlichen eMail-Verkehr ergibt sich somit die Notwendigkeit, in eMails die entsprechenden Informationen wie beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens mit zu übermitteln. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen beispielsweise immer den Vor- und Zunamen des Inhabers angeben.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief droht neben Zwangsgeldern von bis zu EUR 5.000,00 auch die gezielte Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei Preisauszeichnungen kennt!
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten empfehlen wir daher, für den eMail-Verkehr möglichst umgehend eine Ergänzung der jeweiligen Angaben, z.B. in Form einer angepassten Mailsignatur, vorzunehmen!
Diese Änderungen sind nur notwendig bei Einrichtungen mit einem wirtschaftlichen Betrieb oder mit eingetragener Handelsregisternummer. Einrichtungen des Bischöflichen Ordinariates sind hiervon - unserer Meinung nach - nicht betroffen. Trotzdem empfehlen wir auch den Einrichtungen Ihre eMails korrekt mit der Anschrift zu versehen, damit der Empfänger auch diese Informationen sofort zur Hand hat.
Detailinformationen zur neuen Regelung sowie zu den auf Geschäftsbriefen zu machenden Pflichtangaben erhalten Sie über die untenstehenden Links. Über diese Links können Sie in Erfahrung bringen, welche Informationen genau für die Rechtsform Ihres Unternehmens vorgeschrieben sind.