Würzburg/München (POW) Der Würzburger Diözesan-Caritasverband hat sich für unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ausgesprochen. Damit unterstützt er nach Angaben von Caritasdirektor Martin Pfriem die Position des bayerischen Landescaritasverbandes. In Unterfranken leben nach einer Statistik aus dem Jahr 2003 9728 Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Die Caritas als größter Pflegeanbieter hat daran mit 45 Einrichtungen einen Anteil von 27 Prozent. Rund 2600 pflegebedürftige Menschen werden bei der Caritas versorgt.
„Wir haben nichts zu verbergen. Die Kontrollen können rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in die Heime kommen“, sagte Landes-Caritasdirektor Prälat Karl-Heinz Zerrle in München. Allerdings müssten die Kontrollinstanzen in solchen Fällen auch damit rechnen, dass ihnen nicht genug Heimpersonal zur Verfügung stehe, denn die Pflege gehe vor. Die Caritas spreche sich aber auch für angemeldete Kontrollen aus, um gemeinsam und ausführlich mit den Kontrolleuren die Situation im Heim besprechen zu können. Die Caritas plädiert auch dafür, die Ergebnisse von Prüfungen der Kontrollinstanzen zu veröffentlichen. „Man kann sie ins Internet stellen, im Schaukasten aushängen, den Heimbewohnern und Angehörigen zur Verfügung stellen und der Presse geben“, sagte Zerrle. Außerdem solle das jeweilige Heim die Berichte in einem Begleitschreiben aus seiner Sicht kommentieren.
Darüber hinaus plädieren die katholischen Heime dafür, im neuen Bayerischen Heimgesetz einige Voraussetzungen für die Veröffentlichung zu verankern. So sollten die Heime vor der Veröffentlichung die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. In der Vergangenheit sei es nämlich versehentlich in den Berichten immer wieder zu fehlerhaften Darstellungen gekommen, die bei einer Veröffentlichung weitreichende Folgen für die Heime hätten, auch wenn sie später korrigiert worden seien. „Wenn erst eine Falschmeldung an der Öffentlichkeit ist, bleibt immer etwas hängen”, erklärte Zerrle. Nachweisliche Fehler sollten also von den Prüfinstanzen vor der Veröffentlichung korrigiert werden. Außerdem solle im Gesetz festgelegt werden, dass die Heime eine Nach- oder Wiederholungsprüfung verlangen könnten, gegebenenfalls auch auf eigene Kosten.
Wenn in der Vergangenheit festgestellte Qualitätsmängel von einem Heim ausgeräumt wurden, sollte sich dies zeitnah in den veröffentlichten Prüfberichten widerspiegeln: Zum einen habe die interessierte Öffentlichkeit Anspruch auf ein realistisches Bild von der Qualität eines Hauses. Zum anderen sollten aktuelle Qualitätsverbesserungen eines Heimes auch im Interesse der Bewohner und Angehörigen nicht durch die negativen Auswirkungen überholter Prüfberichte gefährdet werden. Beides könne durch eine vorzeitige vom Heim veranlasste erneute Prüfung erreicht werden. In jedem Fall müssten die Berichte um die Teile vermindert werden, die datenschutzrechtlich nicht zulässig seien. Es dürften keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein. Das Heimgesetz solle ein einheitliches Prüfkonzept mit einheitlichen Qualitätskriterien enthalten, damit die Ergebnisse der Heime untereinander vergleichbar seien. Von den Prüfinstanzen erwartet die Caritas „höchste fachliche Kompetenz“ in allen Fragen der Pflege.
(1908/0606; E-Mail voraus)
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