Würzburg (POW) Fast 100 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen betreibt die Caritas in Unterfranken. Hinzu kommen 19 Tagespflegen. Für sie gilt das Anfang Juli 2008 in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz, die neue Qualitätsoffensive der Bundesregierung im Pflegebereich. Das Gesetz verstärkt die aktivierende Pflege nach neuesten medizinisch-pflegerischen Standards unter Beachtung der Menschenwürde. Pflegeskandale und die Herausforderungen in der Pflegepraxis hatten den Gesetzgeber zu diesen scheinbar selbstverständlichen Forderungen genötigt.
„Neben Expertenstandards im Bereich Schmerzbehandlung, Kontinenzförderung, Entlassungsmanagement, Dekubitus- und Sturzprophylaxe soll das Gesetz internes Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenversicherung sicherstellen“, erläutert Paul Greubel, Fachbereichsleiter für Gesundheit und Alter beim Diözesan-Caritasverband Würzburg. „Alle Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet. Doch das waren sie in Bayern auch vorher schon.“ Das neue Gesetz handle hier sehr kundenfreundlich, denn die Prüfungsergebnisse müssten zukünftig genauso wie eigene Zertifizierungen im Internet veröffentlicht und in den Einrichtungen ausgehängt werden.
Die Pflegereform hat die Ansprüche der Patienten nach Angaben der Caritas gestärkt und damit die Ausgangslage für Tagespflegen verbessert. Pflegebedürftige erhalten jetzt höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung. „Der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenzkranken wurde von 460 Euro pro Jahr auf maximal 2400 Euro angehoben“, erklärt Annette Bardorf, beim Caritasverband zuständig für die wirtschaftliche Beratung der Pflegeeinrichtungen. Die Möglichkeit, ambulante Pflege und Tagespflege zu kombinieren, bringe jetzt echte Vorteile. Nahm vorher ein Patient mit Pflegestufe zwei beide Leistungen in Anspruch, wurden sie miteinander verrechnet und mit 980 Euro entgolten. Der Rest musste privat zugezahlt werden. Jetzt ließen sich beide Leistungen addieren, der gleiche Patient bekomme 1470 Euro. Eine weitere Erleichterung für pflegende Angehörige sieht Bardorf in der Leistung der sogenannten Verhinderungspflege. Sie tritt in Kraft, wenn Angehörige sich aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise nicht um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern können. Musste vorher erst zwölf Monate lang gepflegt werden, um hierauf einen Anspruch zu haben, hat sich dieser Zeitraum auf sechs Monate halbiert. „Diese Leistungen gibt es aber nur auf ausdrücklichen Antrag“, stellt Bardorf klar.
Im Bereich der Tagespflegen weist Unterfranken neben dem Regierungsbezirk Schwaben bundesweit die größte Dichte auf. Allein 19 dieser Einrichtungen gehören zum Caritasverband, jede von ihnen betreut bis zu 25 Senioren, von denen viele dement sind. Zum Angebot der Tagespflegen gehören Essen, Gesellschaft, Unterhaltung und Spiele, Ruheräume, Badezimmer und ein Transportservice. Viele der Gäste kommen täglich, andere nur ein- bis zweimal die Woche. Tagespflegen ermöglichen es pflegenden Angehörigen, einer geregelten Arbeit nachzugehen, auszuspannen oder in den Urlaub zu fahren.
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